Stand: November 2025
Betreiber:
Eduard Sanne & Farhad Ahmad Zahir GbR
Altenburger Allee 15
77656 Offenburg
Deutschland
USt-IdNr.: DE308305014
E-Mail: kontakt@holdeinhak.de
(im Folgenden „Holdeinhak“ genannt)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese Bedingungen regeln die Teilnahme am Affiliate-Programm von Holdeinhak und die Zusammenarbeit zwischen Holdeinhak und den registrierten Partnern („Affiliates“).
(2) Ziel ist die Vermittlung qualifizierter Aktionen („Leads“ oder „Sales“) über eigene Werbeflächen, Links oder Empfehlungen.
(3) Mit Registrierung und Nutzung des Partnerprogramms erkennt der Affiliate diese Bedingungen an.
§ 2 Registrierung und Partnerkonto
(1) Teilnahmeberechtigt sind volljährige natürliche Personen und Unternehmen mit Sitz in der EU.
(2) Der Affiliate verpflichtet sich, vollständige und richtige Angaben zu machen (Name, Anschrift, E-Mail, Bankverbindung, Steuerstatus, ggf. USt-ID).
(3) Holdeinhak kann Registrierungen ohne Angabe von Gründen ablehnen oder Konten sperren.
§ 3 Tracking, Leads und Vergütung
(1) Leads und Sales werden ausschließlich über individuelle Tracking-Links mit eindeutiger Affiliate-ID erfasst. Eine Cookie-Nutzung ist hierbei nicht erforderlich.
(2) Ein Lead gilt als gültig, sobald der jeweilige Anbieter (z. B. Vodafone, o₂, E.ON u. a.) den Vertragsabschluss bestätigt und kein Storno innerhalb von 30 Tagen gemeldet wurde.
(3) Provisionen werden ausschließlich für vom jeweiligen Anbieter bestätigte, gültige Vertragsabschlüsse gezahlt. Mehrfachabschlüsse derselben Person sind nur im Rahmen der vom Anbieter zugelassenen Bestellgrenzen vergütungsfähig.
(4) Die Standardvergütung beträgt 5 € für den ersten bestätigten Lead eines neu registrierten Nutzers sowie 2,50 € für jeden weiteren bestätigten Lead desselben Nutzers, sofern im jeweiligen Deal nichts anderes angegeben ist.
(5) Ungültige, stornierte oder missbräuchlich erzeugte Leads werden nicht vergütet bzw. können nachträglich verrechnet werden.
(6) Die Attribution erfolgt nach dem First-Touch-Prinzip: Der Affiliate, der den Nutzer erstmals zu Holdeinhak vermittelt hat, bleibt diesem dauerhaft zugeordnet (Lifetime-Modell). Eine Neu-Zuordnung zu einem anderen Affiliate erfolgt nicht.
§ 4 Auszahlung und Abrechnung
(1) Auszahlungen erfolgen monatlich zu Beginn des Folgemonats, sobald der Mindestbetrag von 25 € erreicht ist und alle Leads bestätigt wurden.
(2) Die Auszahlung erfolgt ausschließlich per SEPA-Überweisung auf die vom Affiliate angegebene IBAN.
(3) Die Abrechnung erfolgt durch Holdeinhak im Wege der Selbstfakturierung gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG. Der Affiliate erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Holdeinhak über die ihm zustehenden Provisionen Gutschriften erstellt.
(4) Gutschriften enthalten alle gesetzlich erforderlichen Angaben und werden elektronisch (per E-Mail oder im Dashboard) übermittelt.
(5) Nachträgliche Stornierungen oder Korrekturen können mit zukünftigen Auszahlungen verrechnet werden.
§ 5 Pflichten des Affiliates
(1) Der Affiliate verpflichtet sich zu wahrheitsgemäßer, rechtmäßiger und nicht irreführender Werbung.
(2) Untersagt sind insbesondere:
– Mehrfachanmeldungen oder Selbstwerbung,
– Fake-Leads, Spam-Mailings, Bots oder Klickgeneratoren,
– Marken- oder Urheberrechtsverletzungen sowie unzulässige Inhalte.
(3) Verstöße führen zur Sperrung und zum Verfall aller nicht ausgezahlten Provisionen.
§ 6 Haftung und Freistellung
(1) Holdeinhak haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Der Affiliate stellt Holdeinhak von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus rechtswidrigen Werbemaßnahmen des Affiliates entstehen.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien jederzeit ohne Frist gekündigt werden.
(2) Nach Kündigung werden offene, bestätigte Provisionen mit der nächsten Abrechnung ausgezahlt.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 8 Datenschutz
(1) Holdeinhak verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der DSGVO.
(2) Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung auf www.holdeinhak.de.
§ 9 Änderungen der Bedingungen
(1) Holdeinhak kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern.
(2) Änderungen werden per E-Mail oder im Partner-Dashboard mitgeteilt.
(3) Widerspricht der Affiliate nicht innerhalb von 14 Tagen, gelten die neuen Bedingungen als angenommen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand – soweit zulässig – ist Offenburg.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
📎 Zustimmung zur Selbstfakturierung
Der Affiliate stimmt ausdrücklich zu, dass Holdeinhak über die ihm zustehenden Provisionen im Wege der Selbstfakturierung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG) abrechnet und hierfür Gutschriften erstellt.
Der Affiliate verpflichtet sich, keine eigenen Rechnungen über diese Provisionen auszustellen.
